Schlusschein, auch Schlusszettel (contract note)
Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Settlement, Übertragung, endgültige.