Sozialleistungsmissbrauch: Regierung plant Leistungsausschluss bei Haftbefehl
23.09.26 15:53 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Die Bundesregierung will Jobcenter und andere Behörden enger vernetzen, um unberechtigte Leistungsbezüge schneller zu erkennen. Geplant sind unter anderem automatische Hinweise bei Aufenthaltsänderungen und Haftbefehlen sowie neue Regeln für Arbeitgeber und Scheinbeschäftigungen.
via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung hat ihren 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch konkretisiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Staatssekretärin Leonie Gebers (SPD) stellten die Maßnahmen am Mittwoch vor.Im Mittelpunkt stehen ein engerer Datenaustausch zwischen Behörden und neue gesetzliche Regelungen für Leistungsbezug, Beschäftigung und organisierte Missbrauchsstrukturen.Automatische Hinweise für JobcenterJobcenter werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bereits seit rund zwei Monaten automatisch informiert, wenn sich der aufenthaltsrechtliche Status eines Leistungsbeziehers ändert. Wird etwa die Arbeitnehmerfreizügigkeit entzogen, erhält das Jobcenter künftig eine sogenannte Push-Nachricht und kann prüfen, ob Leistungen angepasst oder eingestellt werden müssen.Bislang mussten Behörden solche Informationen teilweise selbst abfragen.
Künftig soll der automatisierte Informationsaustausch auch bei bestehenden Haftbefehlen eine größere Rolle spielen.Leistungsausschluss bei HaftentzugLeistungen aus dem Bürgergeld und der Grundsicherung sollen künftig ausgeschlossen werden, wenn gegen eine rechtskräftig verurteilte Person ein Haftbefehl wegen des Entzugs vom Haftantritt vorliegt. Dafür sollen das Sozialgesetzbuch II und XII geändert werden; ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze beginnen.Die Behörden sollen zugleich automatisch erfahren, wenn ein solcher Haftbefehl erlassen wird. Die Regelung betrifft damit nicht jeden Haftbefehl, sondern den im Plan genannten Haftbefehl wegen des Entzugs vom Haftantritt.Prüfung kurzer BeschäftigungenNeue fachliche Weisungen und Handlungshinweise sollen Jobcenter und Ausländerbehörden beim Vorgehen gegen missbräuchliche Berufungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit unterstützen.
Bei sehr geringer Wochenarbeitszeit, etwa 15 Stunden, soll intensiver geprüft werden, ob tatsächlich ein reguläres Beschäftigungsverhältnis oder eine Scheinbeschäftigung vorliegt.Nach Angaben der Bundesregierung bleibt es bei Einzelfallprüfungen.
Zugleich will sie auf EU-Ebene erreichen, dass die missbräuchliche Nutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und von Sozialleistungssystemen ausdrücklich als Missbrauchstatbestand berücksichtigt wird.Arbeitgeberhaftung und neue KontrollstellenSeit dem 1. Juli gilt im Bereich des SGB II eine neue Arbeitgeberhaftung.
Arbeitgeber können für zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen haften, wenn Beschäftigte etwa nicht oder nicht vollständig bei der Sozialversicherung gemeldet wurden und dadurch unberechtigt Leistungen bezogen haben.Diese Regelung soll auf die Grundsicherung nach dem SGB XII ausgeweitet werden.
Außerdem sollen Jobcenter Verdachtsfälle verbindlicher an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und über die Ergebnisse von Zollprüfungen informiert werden.Schrottimmobilien und ArbeitsausbeutungDie Bundesagentur für Arbeit soll mit einem zentralen Kompetenzzentrum und fünf regionalen Stellen gegen organisierten Leistungsmissbrauch gestärkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt sind sogenannte Schrottimmobilien, in denen kriminelle Strukturen laut Innenministerium teilweise überhöhte Mietzahlungen aus Sozialleistungen erzielen.Eine im Bundestag beratene Novelle des Baugesetzbuchs soll Kommunen unter anderem durch erleichterte Vorkaufsrechte und in besonders schweren Fällen durch Enteignungsmöglichkeiten unterstützen.
Zudem soll das Beratungsangebot „Faire Mobilität“ für Opfer von Arbeitsausbeutung ausgebaut werden.Geplant ist außerdem eine gesetzliche Absicherung von Opfern, die gegen Täter aussagen und dadurch eine Strafverfolgung ermöglichen, insbesondere während eines Strafverfahrens. Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder und richtet sich insbesondere gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung.Gebers betonte zugleich, dass Deutschland weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU solle nicht grundsätzlich infrage gestellt werden, sondern gegen missbräuchliche Ausnutzung und Ausbeutung geschützt werden.
Der Aktionsplan bündelt Maßnahmen, die an unterschiedlichen Stellen des Sozial- und Aufenthaltsrechts ansetzen. Im Zentrum steht ein schnellerer Abgleich zwischen Behörden: Änderungen des Aufenthaltsstatus sowie bestimmte Haftbefehle sollen automatisiert an Jobcenter und Träger der Grundsicherung übermittelt werden.
Dadurch können Leistungsansprüche früher geprüft werden, während die Entscheidung weiterhin im jeweiligen Einzelfall getroffen werden muss.Datenaustausch und rechtliche GrenzenDie geplante Leistungssperre bei einem Haftbefehl wegen Haftentziehungs soll durch Änderungen des Sozialgesetzbuchs umgesetzt werden.
Der Ansatz verschiebt die Kontrolle von nachträglichen Einzelabfragen hin zu systematischeren Meldungen zwischen Polizei, Ausländerbehörden und Sozialverwaltung.
Für Betroffene wird damit entscheidend, welcher Haftbefehlsgrund vorliegt und wie die Behörden den Anspruch rechtlich bewerten.Politisch verbindet die Bundesregierung den Kampf gegen organisierte Strukturen mit dem Schutz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die geplanten Prüfungen bei sehr kurzen Beschäftigungen zielen auf Scheinbeschäftigungen, dürfen nach der angekündigten Linie aber keine pauschale Bewertung ausländischer Arbeitnehmer ersetzen.
Parallel sollen Arbeitgeber stärker für nicht ordnungsgemäß gemeldete Beschäftigung und daraus entstehende unrechtmäßige Leistungen einstehen.Umsetzung entscheidet über WirkungDie Wirkung des Plans hängt von Gesetzesänderungen, technischen Schnittstellen und klaren Zuständigkeiten ab. Automatisierte Hinweise können Behörden entlasten und Missbrauch schneller erkennbar machen, erhöhen aber zugleich die Bedeutung korrekter Daten und nachvollziehbarer Prüfverfahren.
Mit Kompetenzzentren bei der Bundesagentur für Arbeit, einer engeren Zusammenarbeit mit dem Zoll und Maßnahmen gegen überhöhte Mieten in sogenannten Schrottimmobilien reicht der Ansatz von der Einzelfallkontrolle bis zur Bekämpfung organisierter Geschäftsmodelle.