Informationsfreiheitsgesetz: Regierung hält an Reform fest

heute 13:38 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die Koalition will das seit mehr als 20 Jahren geltende Informationsfreiheitsgesetz trotz anhaltender Kritik umbauen. Einen Zeitplan nennt das Justizministerium nicht; derzeit laufen regierungsinterne Beratungen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Freitag der dts Nachrichtenagentur, innerhalb der Regierung werde weiterhin an der Umsetzung des entsprechenden Koalitionsbeschlusses gearbeitet.Das Ziel sei, das Gesetz nach mehr als 20 Jahren „mit einem Mehrwert“ für die Bürger zu reformieren.

Einen Zeitplan nannte der Sprecher nicht.Regierung berät intern über die Reform„Aktuell finden hierzu die regierungsinternen Beratungen statt“, sagte der Ministeriumssprecher. Damit bleibt offen, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt und das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden soll.Die Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen. In den vergangenen Wochen war es um das Vorhaben öffentlich ruhiger geworden.Kritik an geplanten ZugangshürdenNach den bisherigen Plänen sollen nur noch Privatpersonen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen dürfen.

Außerdem sollen Antragsteller entgegen der bisherigen Praxis ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen.Gegen diese Änderungen hatten unter anderem Journalistenverbände und die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit protestiert. Sie sehen dadurch den Zugang zu staatlichen Informationen und die öffentliche Kontrolle des Verwaltungshandelns berührt.
Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgern seit mehr als 20 Jahren grundsätzlich den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes.

Anträge können bislang ohne Nachweis eines besonderen persönlichen Interesses gestellt werden.

Damit ist das Gesetz ein wichtiges Instrument für journalistische Recherchen, zivilgesellschaftliche Kontrolle und die Nachvollziehbarkeit staatlicher Entscheidungen.Der von der Koalition geplante Umbau würde nach dem beschriebenen Beschluss an zwei zentralen Punkten ansetzen: Der Kreis der Antragsteller soll auf Privatpersonen begrenzt werden, zugleich wäre ein „berechtigtes Interesse“ erforderlich. Für die Praxis könnte das höhere Zugangshürden bedeuten.

Insbesondere Organisationen, Verbände und Medien müssten ihre Antragsberechtigung beziehungsweise ihr Interesse an Informationen neu begründen.Entscheidend sind die Details des GesetzentwurfsDie politische Bedeutung der Reform hängt deshalb von der konkreten Definition des berechtigten Interesses, möglichen Ausnahmen und den vorgesehenen Fristen ab. Auch die Frage, ob journalistische Anfragen ausdrücklich geschützt oder auf andere rechtliche Grundlagen gestützt werden, dürfte für die spätere Anwendung maßgeblich sein.Dass die Bundesregierung an dem Vorhaben festhält, obwohl der Zeitplan offen ist, hält die Reform politisch auf der Tagesordnung.

Für Bürger kann sich kurzfristig vor allem ändern, wann und mit welcher Begründung ein Antrag zulässig ist. Bis zu einem endgültigen Gesetz gelten die bisherigen Regeln weiter; nach den regierungsinternen Beratungen müssten zunächst ein konkreter Entwurf und anschließend das parlamentarische Verfahren folgen.

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