Bundesverfassungsgericht ermahnt Bundestag zu zügiger Wahlprüfung

heute 15:01 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2025 verworfen.

Bundesverfassungsgericht (Archiv)
Bundesverfassungsgericht (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies jedoch zugleich auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hin.Es sei keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig, um eine zeit- und sachgerechte Durchführung des Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens zur Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel sicherzustellen, erklärte das Gericht. Der Deutsche Bundestag habe zwar über den Einspruch des Beschwerdeführers noch nicht entschieden. Er habe jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025 keine Bedenken bestünden.Zweck der Wahlprüfung sei, die Legitimation des Bundestages selbständig abzusichern, mahnte der Zweite Senat an. Dieser Zweck dürfe nicht verfehlt werden.

Zwar hat die Zahl der Wahleinsprüche insbesondere in den letzten beiden Wahlperioden erheblich zugenommen.

Gleichwohl habe der Bundestag die damit einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen und die Pflicht, seiner Aufgabe zeitnah und sachgerecht nachzukommen.Die 2. Kammer des Zweiten Senats habe bereits im August 2025 festgestellt, dass sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der Bundestag die für die Wahlprüfung erforderlichen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Auch der Senat vermag einen zwingenden Grund für dieses Zuwarten nicht zu erkennen.Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Deutsche Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen in der Einspruchsbearbeitung aufzuholen. 15 Monate nach der Bundestagswahl seien lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche erledigt worden, obwohl etwa die Hälfte dieser Einsprüche im Wesentlichen identisch waren und in einer knappen Beschlussempfehlung zusammengefasst werden konnten.

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