Björn Höcke: Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren ein

heute 16:20 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Die Staatsanwaltschaft Gera verfolgt den Verdacht gegen Björn Höcke wegen einer Rede aus dem Jahr 2022 nicht weiter. Maßgeblich war dem Bericht zufolge, dass eine zusätzliche Strafe neben den Urteilen des Landgerichts Halle kaum ins Gewicht fallen würde.

Björn Höcke (Archiv)
Björn Höcke (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Die Staatsanwaltschaft Gera hat ihr Verfahren gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates eingestellt. Anlass war eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera, in der die Ermittlungsbehörde mehrere längere Passagen als verdächtig bewertet hatte.Entscheidung fiel bereits im Dezember 2025Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hatte im Juli 2024 Höckes Immunität aufgehoben und damit die Ermittlungen ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft entschied nach der dts-Meldung jedoch bereits am 15. Dezember 2025, von einer weiteren Verfolgung abzusehen.Ausschlaggebend war demnach, dass Höcke inzwischen vom Landgericht Halle in zwei Verfahren zu Geldstrafen verurteilt worden war. Eine zusätzliche Strafe für die Äußerungen in Gera würde neben diesen Sanktionen nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.Geldstrafen in HalleIn Halle wurde Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu 100 und 130 Tagessätzen verurteilt. Jeder Tagessatz wurde mit 130 Euro bemessen.Verfahren in Mühlhausen bleibt bestehenUnabhängig von der Einstellung in Gera steht am Landgericht Mühlhausen weiterhin ein Prozess gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung aus. Die Anklage bezieht sich auf ein Posting zum Messerangriff im pfälzischen Oggersheim im Oktober 2022 und war bereits im Februar 2024 zugelassen worden.Nach Angaben des Gerichts gibt es dafür bislang noch keine Termine.
Die Einstellung betrifft ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen einer Rede Björn Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Nach der von der dts-Meldung wiedergegebenen Begründung berücksichtigte die Staatsanwaltschaft dabei die bereits verhängten Strafen des Landgerichts Halle. Eine weitere Strafe würde danach neben den Geldstrafen aus Halle nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.Der Vorgang steht damit im Zusammenhang mit mehreren strafrechtlichen Verfahren gegen den Thüringer AfD-Politiker, betrifft aber einen anderen Tatvorwurf als die Verurteilungen in Halle. Dort ging es um das Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation; im Geraer Verfahren stand der Verdacht der Verunglimpfung des Staates nach einer politischen Rede im Mittelpunkt.Weitere Verfahren bleiben bestehenDie Einstellung des Geraer Verfahrens beendet nicht alle strafrechtlichen Auseinandersetzungen gegen Höcke. Nach Angaben aus der dts-Meldung steht am Landgericht Mühlhausen weiterhin ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung aus. Dabei geht es um ein Posting zum Messerangriff in Oggersheim im Oktober 2022; die Anklage war bereits im Februar 2024 zugelassen worden.Für die politische Bedeutung ist außerdem entscheidend, dass die Entscheidung in Gera bereits am 15. Dezember 2025 gefallen sein soll und erst jetzt öffentlich bekannt wird. Sie verändert den Stand dieses konkreten Verfahrens, lässt die beiden Halle-Urteile und das Verfahren in Mühlhausen jedoch unberührt. Für Betroffene und Beobachter bleibt damit vor allem die Abgrenzung der einzelnen Tatvorwürfe und ihrer jeweiligen Verfahrensstände maßgeblich.

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