AfD-Ausschussvorsitze: Polenz kritisiert Boris Rhein

04.10.26 16:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein will AfD-Kandidaten bei der Besetzung von Bundestagsausschüssen berücksichtigen. Ruprecht Polenz und Ralf Stegner lehnen eine solche Normalisierung ab und verbinden ihre Kritik mit der Forderung nach politischer Abgrenzung.

Ruprecht Polenz (Archiv)
Ruprecht Polenz (Archiv)
via dts Nachrichtenagentur

Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz hat den Vorstoß des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) kritisiert, AfD-Kandidaten zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen zu wählen.

Polenz sagte dem „Handelsblatt“, es sei nicht Aufgabe eines Parteichefs oder Ministerpräsidenten, dem Parlament die Organisation seiner Arbeit vorzuschreiben.Polenz verweist auf AusschussentscheidungenSehe die Geschäftsordnung eine Wahl vor, entschieden die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses selbst, sagte Polenz. Rhein hatte seinen Vorstoß im „Stern“ mit dem Wählerwillen begründet: „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen.“Polenz erklärte, er hätte keinen Politiker zum Ausschussvorsitzenden gewählt, der sich nicht ausdrücklich von den gesichert rechtsextremistischen Teilen seiner Partei distanziere und dieser Distanzierung auch Taten folgen lasse. Zugleich widersprach er Rheins Ablehnung eines AfD-Verbotsverfahrens und nannte eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht dringend geboten.Stegner lehnt Normalisierung abAuch der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner kritisierte Rheins Vorstoß. Eine Normalisierung oder Annäherung an die AfD sei vollständig indiskutabel, sagte er dem „Handelsblatt“.Stegner hält ein Verbotsverfahren und die politische Abgrenzung für notwendig. Zugleich müsse darüber nachgedacht werden, wie Wählerinnen und Wähler von der AfD zurückgewonnen werden könnten.SPD fordert politische AuseinandersetzungStegner forderte eine bessere Politik und erklärte, Themen wie die Friedenspolitik dürften der AfD nicht kampflos überlassen werden.

Rhein hatte dagegen für einen anderen Umgang mit der Partei geworben, zugleich aber eine inhaltliche Zusammenarbeit ausgeschlossen.
Der Streit berührt zwei getrennte Fragen der parlamentarischen Praxis: das Vorschlagsrecht einer Fraktion für Ausschussvorsitze und die Wahl durch die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses.

Die AfD kann Kandidaten für mehrere Vorsitze benennen; erforderlich ist jedoch eine Mehrheit in den Ausschusswahlen.

Bei früheren Abstimmungen im Bundestag erhielten AfD-Kandidaten nicht genügend Stimmen.Rheins Position verbindet die Anerkennung der Wahlergebnisse mit einer Absage an eine inhaltliche Zusammenarbeit. Polenz und Stegner ziehen die Grenze deutlich früher: Für sie setzt ein Ausschussvorsitz eine ausdrückliche Distanzierung von rechtsextremistischen Parteiteilen und entsprechende politische Handlungen voraus. Damit geht es nicht nur um Geschäftsordnungsfragen, sondern auch um die politische Bedeutung parlamentarischer Ämter.Parlamentarische Praxis und VerbotsdebatteParallel verschärft sich die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.

Rhein lehnt ein juristisches Vorgehen ab und setzt auf politische Auseinandersetzung, während Polenz eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht für geboten hält. Ein Verbotsverfahren würde die politische Auseinandersetzung nicht automatisch ersetzen: Selbst ein Erfolg oder ein Scheitern vor Gericht würde die Frage offenlassen, wie Parteien mit AfD-Wählern und deren politischen Anliegen umgehen.Für die Arbeit im Bundestag ist entscheidend, ob sich Mehrheiten für einzelne Kandidaten bilden.

Für die Leser bedeutet der Konflikt, dass die Besetzung von Ausschussvorsitzen zugleich eine organisatorische Entscheidung und ein Signal über den Umgang der demokratischen Fraktionen mit der AfD ist.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragentagesschau: „Hessischer Ministerpräsident Rhein will AfD Ausschussvorsitze ermöglichen“ (04.10.2026)Der Beitrag bestätigt Rheins Forderung, AfD-Kandidaten sollten auch im Bundestag Ausschussvorsitze übernehmen können, und ordnet sie in seine gleichzeitige Absage an eine inhaltliche Zusammenarbeit ein. Einen Schwerpunkt legt der Artikel auf das parlamentarische Verfahren: Die AfD hat ein Vorschlagsrecht, ihre Kandidaten benötigen aber die Stimmenmehrheit im jeweiligen Ausschuss.WDR: „AfD-Verbotsverfahren: Hape Kerkeling: Politiker müssen uns vor AfD schützen“ (03.10.2026)Der WDR-Beitrag konzentriert sich auf die parallel geführte Verbotsdebatte und dokumentiert den erneuerten Appell Hape Kerkelings für ein Prüfverfahren.

Damit setzt er einen anderen Schwerpunkt als die dts-Meldung, bestätigt aber den zentralen Gegensatz zwischen Befürwortern eines juristischen Vorgehens und politischen Stimmen, die eine politische Auseinandersetzung bevorzugen.Übereinstimmung besteht darin, dass Rheins Vorstoß die Debatte über parlamentarische Einbindung und den Umgang mit der AfD neu belebt. Unterschiede liegen vor allem im Fokus: Während die tagesschau das Wahlverfahren erklärt, richtet der WDR den Blick auf die Verbotsforderung und ihre gesellschaftliche Resonanz.

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